Zu der neuen Regelung der Nagelkorrekturspange gibt es verschiedene Regelleistungszeiten und delegierbare Zeiten.
Bitte orientieren Sie sich bei der Terminvergabe an folgender Tabelle:
Termine mit den folgenden HPNR 78510 und 78220 werden nicht als Behandlungseinheit gezählt.
Für jede HPNR benötigt man einen Termin, egal ob dieser am selben Tag stattfindet oder an einem Folgetag.
Für die HPNR 78210 benötigt man zwingend zwei einzelne Termine.
Für die HPNR 78220 wird kein Eigenanteil berechnet, da dieser Termin ohne Patient stattfindet. (Anfertigung der Spange mit dem negativ Abdruck)
Es muss kein Behandlungsabschluss für eine Verordnung angegeben werden, da eine Therapie mehrere Verordnungen umfassen kann.
Ist eine Behandlung abgeschlossen, muss diese in der HVO Maske angegeben werden.
In der HVO Maske muss ein Therapieziel vermerkt werden (mindestens bei der “Erstverordnung”)
Bei der Diagnosegruppe UI2 ist es mindestens bei dem Behandlungsabschluss zwingend notwendig eine Fotodokumentation anzufertigen.
Sollte es zu einem Modellwechsel kommen, muss dies gesondert begründet werden.
Das ist über die normale Termindokumentation ausreichend und möglich.