Zu der neuen Regelung der Nagelkorrekturspange gibt es verschiedene Regelleistungszeiten und delegierbare Zeiten. 


Bitte orientieren Sie sich bei der Terminvergabe an folgender Tabelle: 


Heilmittelpositionsnummer

Regelleistungszeit

78100

45 min

78110

20 min



Hinweise

→ Die Erstbefundung groß kann einmalig zu Beginn einer Nagelspangenbehandlungsserie und einmalig pro Kalenderjahr für denselben Patienten

 erfolgen (Regelleistungszeit bis zu 45 Minuten).

→ Die Erstbefundung klein ist anzuwenden, wenn ein Patient bereits mit anderen Leistungen in Behandlung ist (podologische Behandlung in DF, NF, QF oder Nagelspangenbehandlung eines anderen Nagels) (Regelleistungszeit bis zu 20 Minuten).

→ Die Therapie kann auch bereits nach der Erstbefundung beendet werden, z. B. wenn sich im Rahmen der Erstbefundung ergibt, dass sich der

 Zehennagel nicht für eine Nagelspangenbehandlung eignet. Dies ist auf der Verordnungsrückseite im Feld „Begründung“ zu dokumentieren.

→ Auf die Position 78220 (Fertigung) entfällt keine Zuzahlung. Diese Position wird nicht als Behandlungseinheit gezählt. Sie muss vom Patienten nicht

 bestätigt werden.

→ Die Position 78510 (Kontrolle) wird nicht als Behandlungseinheit gezählt.

→ Eine Verordnung verliert 12 Wochen nach der letzten Behandlung oder auch nach einem Kontrolltermin ihre Gültigkeit.

→ Eine Zwischenabrechnung ist nach 3 Behandlungseinheiten möglich.



Abweichende Hinweise

→ Die Positionen 78210, 78220, 78230, 78300 und 78400 entfallen und werden durch 78610 Nagelspangenbehandlung ersetzt

→ Die Maßnahmen der ehemaligen Position 78210 werden auf 2 Termin verteilt, die an einem Tag erbracht werden können, dafür kann zweimal die

 Position 78610 zur Abrechnung gebracht werden.

→ Die Erstbefundung groß und klein kann am selben Tag wie die erste Nagelspangenbehandlung (einer einteiligen unilateralen und bilateralen

 Nagelkorrekturspange, die ersten beiden Nagelspangenbehandlungen) abgerechnet werden

→ Ein Modellwechsel muss nicht mehr auf Verordnung dokumentiert werden, nur noch in der Patientenakte.

→ Therapeutisch notwendige Kontrollen 78510 dürfen die Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten nicht überschreiten.

→ Für Kinder bis 14 Jahren oder Patienten mit Unguis incarnatus in den Stadien 2 bis 3 kann die Aufschlagsposition 78620 bis zu zweimal je Termin

 abgerechnet werden.