Seit dem 1. November 2023 wurden für die podologische Therapie zwei neue abrechenbare GKV-Leistungen eingeführt:
· Eingangsbefundung für DF, NF und QF
· Therapiebericht UI 2*
Die Eingangsbefundung hat die Heilmittelpositionsnummer 78040 und kann aktuell nur bei Patienten bzw. Neupatienten angelegt und abgerechnet werden, die ihren ersten HVO-Termin am oder nach dem 01.11.2023 hatten. Dies gilt nur bei HVO Patienten.
Sobald die erste HVO** mit dem Termin angelegt wurde, kann die Leistung "Eingangsbefundung" im Reiter "Leistungen" ausgewählt werden. Die Eingangsbefundung kann nur bei einer podologischen Behandlung erfolgen. Sollte der Patient mit einer Spangenverordnung in die Praxis kommen, wird hierbei die Leistung "Erstbefundung groß/klein" angegeben. Ist dies bereits passiert, kann für eine podologische Behandlung keine Eingangsbefundung mehr ausgewählt werden!
Ist der Termin einmal gespeichert, aktualisiert sich ebenfalls die Kalkulation in der HVO-Maske.
Hier eine Kurzanleitung wie Sie die Eingansbefundung Schritt für Schritt richtig hinterlegen können:
1. Legen Sie den Patienten und die HVO an
2. Legen Sie einen Termin an
3. Wählen Sie in der Terminmaske bei der Zeile "Heilmittelverordnung" die HVO aus
4. Wählen Sie In der Zeile "Leistungen" die "Eingangsbefundung" aus
5. Speichern Sie den Termin
Wichtig:
· Bei Patienten die ihren ersten Termin vor dem 01.11.2023 hatten kann die Eingangsbefundung nicht ausgewählt werden.
· Die Eingangsbefundung kann immer nur beim ersten Termin ausgewählt werden
*Der Therapiebericht kann derzeit noch nicht in pododesk erstellt werden!
**Hier gilt kein Unterschied zwischen einer Nagelkorrekturspange oder einer podologischen Leistung