Sie möchten erbrachte Leistungen abrechnen, obwohl die Heilmittelverordnung (HVO) noch nicht vollständig behandelt ist? Mit einer Zwischenabrechnung (Teilabrechnung) ist das möglich. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Abrechnung über unsere Schnittstelle zu ARNI.


1. Ab wann darf ich eine Zwischenabrechnung durchführen?

Eine Zwischenabrechnung können Sie frühestens nach dem dritten HVO-Termin durchführen, also sobald drei Behandlungen auf der Verordnung erbracht und dokumentiert sind.

Wichtig zu wissen:

  • Pro Verordnung ist nur eine Zwischenabrechnung möglich. Die restlichen Behandlungen rechnen Sie anschließend mit der Endabrechnung ab.
  • Da podologische Verordnungen in der Regel auf maximal 6 Behandlungen ausgestellt sind, decken Zwischen- und Endabrechnung damit die gesamte Verordnung ab.


2. Wie gehe ich mit den Patientenunterschriften auf den Heilmittelverordnungen um?

Das Prinzip ist einfach: Das Original geht mit der Zwischenabrechnung an ARNI, die Kopie führen Sie für die restlichen Termine weiter. 

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

Vor dem Versand der Zwischenabrechnung:

  1. Fertigen Sie eine Schwarz-Weiß-Kopie der Verordnung an – Vorder- und Rückseite. Bitte unbedingt vor dem Versand des Originals.

Auf dem Original (geht mit der Zwischenabrechnung ein):

  1. Ziehen Sie auf der Rückseite einen deutlich sichtbaren Strich unter die zuletzt erbrachte Behandlung.
  2. Kennzeichnen Sie die bereits abgerechneten Leistungen mit dem Vermerk „Zwischenabrechnung".

Auf der Kopie (verbleibt bei Ihnen für die weiteren Termine):

  1. Streichen Sie die bereits abgerechneten Behandlungen durch und vermerken Sie „bereits abgerechnet".
  2. Lassen Sie die weiteren Behandlungen wie gewohnt von Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten auf der Kopie mit Datum und Unterschrift abzeichnen.

Bei der Endabrechnung:

  1. Reichen Sie die Kopie mit den Unterschriften der Folgetermine bei ARNI ein.


Gut zu wissen: ARNI benötigt die Papier-Originale

Zusätzlich zur digitalen Übermittlung über die Schnittstelle müssen die Originalverordnungen gesammelt per Übergabe-Einschreiben an ARNI gesendet werden. Andernfalls erfolgt keine Auszahlung. Bitte legen Sie dem Versand den Einreichzettel bei.


Bei Rückfragen zur konkreten Abrechnung Ihrer Verordnungen wenden Sie sich bitte direkt an ARNI (info@arni-gmbh.de).